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Ziel von WEEE

Ziel der WEEE-Richtlinie ist die Reduktion des Elektroschrotts, die Verringerung der Umweltbelastung sowie der Erhalt von Rohstoffen. Über die Produktverantwortung der Hersteller soll eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten gewährleistet werden. Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte müssen in Zukunft bei der Entwicklung von Geräten die gesamte Lebensspanne im Fokus haben. Nur so kann gewährleistet werden, dass Produkte nach ihrer Nutzung möglichst gut demontierbar und ihre Bauteile und Werkstoffe wieder verwendet werden können. Hierzu werden Verwertungsquoten für die spezifischen Gerätegruppen definiert.

Bevor ein Hersteller künftig seine Geräte auf dem deutschen Markt vertreiben darf, muss er sich zunächst bis zum 23. November 2005 beim EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren lassen und seine Mengen melden. Neben dieser Verpflichtung muss er noch seine Geräte kennzeichnen, eine insolvenzsichere Garantie erstellen und nachweisen, dass er die Entsorgung seiner Altgeräte organisiert hat. Ab dem 24. März 2006 ist er dann verpflichtet, seine Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen und zu verwerten. In einigen anderen EU-Ländern lief diese Rücknahmeverpflichtung bereits am 13. August 2005 an.




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